Smart Tachograph TGE (bei vorhandener Vorbereitung)
Seit dem 15.06.2019 ist für Fahrzeuge über 3,5 t ein „Digitaler Smart Tachograph“ zwingend vorgeschrieben (Verordnung (EU) Nr. 165/2014). Betroffene Fahrzeuge sind ohne einen solchen Tachographen nicht mehr zulassungsfähig.
Eine Nachrüstung auf Basis der Werksvorbereitung „Smart Tachograph“ (PR Code 9NF) ist in diesem Fall somit zwingend notwendig.
Detaillierte Informationen bezüglich benötigter Teile und eine Beschreibung der Arbeitsschritte für eine Nachrüstung finden Sie unter folgenden Downloads: